Kärntner NotifikationsgesetzFassung: StF: LGBl Nr 127/1997Zuletzt: LGBl Nr 26/2016Abschnitt: 001 GeltungsbereichInhalt: Entwürfe von technischen Vorschriften und wesentliche Änderungen dieser Entwürfe aus dem Bereich der Landesvollziehung, für die nach völkerrechtlichen Verpflichtungen eine Notifikationspflicht besteht, sind einem Notifikationsverfahren nach diesem Gesetz zu unterziehen.Paragraf: Kurztext: Text: Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt Gesetz/VO: Kärntner NotifikationsgesetzAbschnitt: 001 GeltungsbereichInhalt: Entwürfe von technischen Vorschriften und wesentliche Änderungen dieser Entwürfe aus dem Bereich der Landesvollziehung, für die nach völkerrechtlichen Verpflichtungen eine Notifikationspflicht besteht, sind einem Notifikationsverfahren nach diesem Gesetz zu unterziehen.