Kärntner NotifikationsgesetzFassung: StF: LGBl Nr 127/1997Zuletzt: LGBl Nr 26/2016Abschnitt: 007 Eigener WirkungsbereichInhalt: Soweit die Gemeinden technische Vorschriften im eigenen Wirkungsbereich erlassen, sind die in diesem Gesetz bezeichneten Aufgaben solche des eigenen Wirkungsbereiches. Paragraf: Kurztext: Text: Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt Gesetz/VO: Kärntner NotifikationsgesetzAbschnitt: 007 Eigener WirkungsbereichInhalt: Soweit die Gemeinden technische Vorschriften im eigenen Wirkungsbereich erlassen, sind die in diesem Gesetz bezeichneten Aufgaben solche des eigenen Wirkungsbereiches.