Kärntner Feuerwehrgesetz 2021Fassung: LGBl. Nr. 32/2021Zuletzt: [derzeit nur Stammfassung]Abschnitt: Allgemeines zum GesetzInhalt: Paragraf: § A001Kurztext: ÄnderungsverlaufText: StF: LGBl. Nr. 32/2021 Änderungen: bisher keine
Kärntner Feuerwehrgesetz 2021Fassung: LGBl. Nr. 32/2021Zuletzt: [derzeit nur Stammfassung]Abschnitt: Allgemeines zum GesetzInhalt: Paragraf: § A002Kurztext: InhaltsverzeichnisText: 1. Abschnitt Allgemeines § 1 Aufgaben der Feuerwehren § 2 Einteilung § 3 Aufgaben der Gemeinde 2. Abschnitt Feuerwehren 1. Unterabschnitt Freiwillige Feuerwehr § 4 Bildung und Auflösung § 5 Organisation der Freiwilligen Feuerwehr § 6 Organe der Freiwilligen Feuerwehr § 7 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr § 8 Voraussetzungen der Mitgliedschaft § 9 Rechte und Pflichten der Mitglieder § 10 Ruhen und Enden der Mitgliedschaft § 11 Feuerwehrjugendgruppen 2. Unterabschnitt Berufsfeuerwehren § 12 Bildung und Ausrüstung § 13 Mitgliedschaft im Kärntner Landesfeuerwehrverband 3. Unterabschnitt Betriebsfeuerwehren § 14 Einrichtung § 15 Organisation der Betriebsfeuerwehr § 16 Leitung der Betriebsfeuerwehr § 17 Hilfeleistung in der Gemeinde § 18 Zusammenschluss von Betriebsfeuerwehren 3. Abschnitt Übergreifende Aufgaben § 19 Organisation der Feuerwehr im Gemeindebereich § 20 Stützpunktfeuerwehren, Sonderaufgaben § 21 Katastrophenhilfszüge 4. Abschnitt Einsatzbereitschaft und Hilfeleistung § 22 Kommandantenfunktionen und Stellvertretung § 23 Verpflichtung zur Hilfeleistung § 24 Leitung der Einsatzarbeiten § 25 Feuerwehrübungen § 26 Ausrüstung der Feuerwehren § 27 Gerätehäuser 5. Abschnitt Kostentragung § 28 Kosten für die Hilfeleistung § 29 Kosten für die Ausrüstung und die Gerätehäuser § 30 Kostentragung bei Waldbränden § 31 Verdienstentgang 6. Abschnitt Kärntner Landesfeuerwehrverband 1. Unterabschnitt Aufgaben und Organe § 32 Einrichtung und Aufgaben § 33 Mitgliedschaft, Feuerwehrbuch § 34 Organisation und Gliederung § 35 Organe des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes § 36 Landesfeuerwehrausschuss § 37 Aufgaben der sonstigen Organe des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes 2. Unterabschnitt Organisation und Finanzierung § 38 Sitzungen § 39 Beschlüsse § 40 Satzung § 41 Satzung für Freiwillige Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren § 42 Voranschlag und Rechnungsabschluss § 43 Aufbringung der Mittel § 44 Tätigkeitsbericht 3. Unterabschnitt Weitere Aufgaben § 45 Ausbildung und Beförderung § 46 Dienstkleidung § 47 Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren § 48 Förderung von Ausrüstungsgegenständen 4. Unterabschnitt Landesfeuerwehrschule § 49 Allgemeines § 50 Führung der Landesfeuerwehrschule § 51 Besuch der Landesfeuerwehrschule § 52 Landesbedienstete 5. Unterabschnitt Brandverhütungsstelle § 53 Organisation und Aufgaben § 54 Brandverhütungsbeirat § 55 Kostenersätze 7. Abschnitt Wahlen § 56 Wahlabschnitt § 57 Wahlausschreibung, Durchführung der Wahlen § 58 Funktionsperiode § 59 Wahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr § 60 Wahl des Gemeindefeuerwehrkommandanten § 61 Wahl des Abschnittsfeuerwehrkommandanten § 62 Wahl des Bezirksfeuerwehrkommandanten § 63 Wahl des Landesfeuerwehrkommandanten § 64 Wahl der Rechnungsprüfer § 65 Abberufung, Nachwahlen § 66 Wahlordnung 8. Abschnitt Schlussbestimmungen § 67 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde § 68 Übertragener Wirkungsbereich des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes § 69 Aufsicht über den Kärntner Landesfeuerwehrverband § 70 Vollziehung § 71 Verarbeitung personenbezogener Daten § 72 Strafbestimmungen § 73 Verweisungen § 74 Übergangsbestimmungen § 75 Inkrafttreten Anlage (zu § 32 Abs. 5)