Kärntner Feuerwehrgesetz 2021Fassung: LGBl. Nr. 32/2021Zuletzt: [derzeit nur Stammfassung]Abschnitt: AnlageInhalt: Die Farben des Feuerwehrkorpsabzeichens sind Rot-Weiß-Rot; die Umrandung und die Abbildung in der Mitte des Abzeichens sind goldfarben. (Für die Grafik vgl LGBl Nr 32/2021 unter ris.bka.gv.at)Paragraf: Kurztext: Text: Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt Gesetz/VO: Kärntner Feuerwehrgesetz 2021Abschnitt: AnlageInhalt: Die Farben des Feuerwehrkorpsabzeichens sind Rot-Weiß-Rot; die Umrandung und die Abbildung in der Mitte des Abzeichens sind goldfarben. (Für die Grafik vgl LGBl Nr 32/2021 unter ris.bka.gv.at)