Kärntner BauproduktegesetzFassung: LGBl.Nr. 46/2013Zuletzt: LGBl Nr. 77/2022Abschnitt: Allgemeines zum GesetzInhalt: Paragraf: § A01Kurztext: ÄnderungsverlaufText: Änderung LGBl Nr 85/2013 LGBl Nr 71/2018 LGBl Nr 86/2018 LGBl Nr 77/2022
Kärntner BauproduktegesetzFassung: LGBl.Nr. 46/2013Zuletzt: LGBl Nr. 77/2022Abschnitt: Allgemeines zum GesetzInhalt: Paragraf: § A02Kurztext: InhaltsverzeichnisText: 1. Hauptstück Allgemeines §1 Begriffsbestimmung 2. Hauptstück Technische Bewertungsstelle, Produktinformationsstelle §2 Technische Bewertungsstelle §3 Produktinformationsstelle für das Bauwesen 3. Hauptstück Anforderung für die Verwendung von Bauprodukten 1. Abschnitt Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen §4 Anwendungsbereich für diesen Abschnitt §5 Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen §6 Baustoffliste ÖA §7 Produktregistrierung §8 Verfahren der Registrierung §9 Registrierungsstellen und Registerführende Stelle §10 Einbauzeichen ÜA 2. Abschnitt Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen vorliegen §11 Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten, für die harmonisierte technische Spezifikationen vorliegen §12 Baustoffliste ÖE 3. Abschnitt Sonstige Bauprodukte §13 Anforderungen für die Verwendung sonstiger Bauprodukte 4. Hauptstück Bautechnische Zulassung §14 Bautechnische Zulassung §15 Zulassungsstelle 4a. Hauptstück Bauprodukte, für die Ökodesign-Anforderungen gelten §15a Anwendungsbereich für dieses Hauptstück und Begriffsbestimmungen §15b Inverkehrbringen und Inbetriebnahme §15c Ökodesign-Anforderungen §15d Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung §15e CE-Kennzeichnung §15f Aufklärung 5. Hauptstück Bereitstellung auf dem Markt §16 Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt 6. Hauptstück Marktüberwachung 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen §17 Anwendungsbereich für dieses Hauptstück §18 Marktüberwachungsbehörde für Bauprodukte §19 Berichtspflichten der Baubehörde §20 Verarbeiten von Daten 2. Abschnitt Bestimmungen für energieverbrauchsrelevante Bauprodukte im Sinne der Richtlinie 2009/125/EG §21a Marktüberwachung für energieverbrauchsrelevante Bauprodukte im Sinne der Richtlinie 2009/125/EG §21b Konformitätsvermutung §21c Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde §21d Freier Warenverkehr 6a. Hauptstück Anforderungen an den Schutz der Gesundheit §21e Gammastrahlung §21f Wasser für den menschlichen Gebrauch §21g Durchführungsverordnungen 7. Hauptstück Österreichisches Institut für Bautechnik §22 Mitgliedschaft des Landes §23 Aufgaben §24 Aufsicht der Landesregierung 8. Hauptstück Schlussbestimmungen §25 Kosten §26 Kundmachungen §27 Strafbestimmungen §28 Außerkrafttreten