Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Baumschutzgesetz 1989
Abschnitt:
Paragraphen des Gesetzes
Inhalt:
Paragraf:
002b
Kurztext:
Erlöschen der Ausnahmegenehmigung
Text:
Die Ausnahmegenehmigung tritt außer Kraft, wenn mit der Entfernung bzw. nachteiligen Verwendung des pflanzlichen Lebensraumes von Bäumen nicht binnen fünf Jahren ab Rechtskraft der Bewilligung begonnen wird. Die Behörde kann diese Frist aus triftigen Gründen verlängern, wenn dies vor Ablauf der Frist beantragt wird.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 64/2021