Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Baugesetz
Abschnitt:
X. Schlussbestimmungen
Inhalt:
10. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Schlussbestimmungen
Paragraf:
065
Kurztext:
Außerkrafttretensbestim. z Novelle LGBl.Nr.34/2025
Text:
Der § 20a in der Fassung LGBl.Nr. 34/2025, tritt am 31. Dezember 2030 außer Kraft; bis dahin erlangte Berechtigungen nach § 20a in der Fassung LGBl.Nr. 34/2025 erlöschen am 31. Dezember 2031.