Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bau­bemessungs­verordnung
Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung
Inhalt:
Auf Grund des § 31 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, wird verordnet:
Paragraf:
003
Kurztext:
Bauflächen­zahl
Text:
Die Bauflächenzahl (BFZ) gibt das Verhältnis der zulässigen überbauten Fläche zur Nettogrundfläche nach folgender Formel an:


Bauflächenzahl = 100 x überbaute Fläche

Nettogrundfläche

(BFZ = 100 ÜBF

NGF)