Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Gasgesetz 1973
Abschnitt:
Paragraphen des Gesetzes
Inhalt:
Paragraf:
011a
Kurztext:
Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl.Nr. 73/2001
Text:
(1) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 73/2001 anhängigen Verfahren sind nach den bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.

(2) Bis zum 31. Dezember 2001 lautet § 9 Abs. 2 wie folgt:
“(2) Verwaltungsübertretungen gemäß Abs. 1 sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafen bis zu S 270.000,– zu bestrafen.”

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 73/2001