Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauordnung
Abschnitt:
09.1 Bautechnische Vorschriften/Allgemeines
Inhalt:
9. Teil
Bautechnische Vorschriften
1. Abschnitt
Allgemeines
Bautechnische Vorschriften
1. Abschnitt
Allgemeines
Paragraf:
088a
Kurztext:
Gebäudeinterne Infrastrukturen
Text:
für die elektronische Kommunikation (Verordnung (EU) 2024/1309, „Gigabit-Infrastrukturverordnung“)
Von den Verpflichtungen gemäß Art. 10 Abs. 1, 2 und 3 der Gigabit-Infrastrukturverordnung ausgenommen sind
1. Einfamilienhäuser;
2. Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen;
3. Gebäude, die gemäß § 71 auf längstens zwei Jahre bewilligt werden;
4. Kleingartenhäuser, Kleingartenwohnhäuser und Gebäude mit einer bebauten Grundfläche von nicht mehr als 50 m²;
5. Gebäude in landwirtschaftlich genutzten Gebieten, mit Ausnahme von Wohngebäuden;
6. Gebäude mit religiösen Zwecken;
7. sonstige Gebäude, wenn die Erfüllung der Verpflichtungen unverhältnismäßig wäre.
Von den Verpflichtungen gemäß Art. 10 Abs. 1, 2 und 3 der Gigabit-Infrastrukturverordnung ausgenommen sind
1. Einfamilienhäuser;
2. Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen;
3. Gebäude, die gemäß § 71 auf längstens zwei Jahre bewilligt werden;
4. Kleingartenhäuser, Kleingartenwohnhäuser und Gebäude mit einer bebauten Grundfläche von nicht mehr als 50 m²;
5. Gebäude in landwirtschaftlich genutzten Gebieten, mit Ausnahme von Wohngebäuden;
6. Gebäude mit religiösen Zwecken;
7. sonstige Gebäude, wenn die Erfüllung der Verpflichtungen unverhältnismäßig wäre.