Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauordnung
Abschnitt:
09.1 Bautechnische Vorschriften/Allgemeines
Inhalt:
9. Teil
Bautechnische Vorschriften

1. Abschnitt
Allgemeines
Paragraf:
088a
Kurztext:
Gebäudeinterne Infrastrukturen
Text:
für die elektronische Kommunikation (Verordnung (EU) 2024/1309, „Gigabit-Infrastrukturverordnung“)

Von den Verpflichtungen gemäß Art. 10 Abs. 1, 2 und 3 der Gigabit-Infrastrukturverordnung ausgenommen sind

1. Einfamilienhäuser;

2. Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen;

3. Gebäude, die gemäß § 71 auf längstens zwei Jahre bewilligt werden;

4. Kleingartenhäuser, Kleingartenwohnhäuser und Gebäude mit einer bebauten Grundfläche von nicht mehr als 50 m²;

5. Gebäude in landwirtschaftlich genutzten Gebieten, mit Ausnahme von Wohngebäuden;

6. Gebäude mit religiösen Zwecken;

7. sonstige Gebäude, wenn die Erfüllung der Verpflichtungen unverhältnismäßig wäre.